Bei Kassenpatienten benötigen wir einen Laborüberweisungsschein (Muster 10).
Bei stationären Patienten bzw. Privatpatienten bitte die gewünschte Untersuchung auf dem Anforderungsbogen unseres Labors vermerken und die Rechnungsanschrift angeben. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach Höhe der Untersuchungskosten wird vor der Analyse eine Kostenübernahmeerklärung bei dem Patienten oder dem Krankenhaus eingeholt.