Das Gendiagnostikgesetz hat Ihnen das Recht auf eine fachlich adäquate Genetische Beratung gegeben, wenn Sie eine genetische Analyse überlegen oder zur Erklärung eines vorliegenden Befundes. Sie wird von allen Krankenversicherungen getragen.
In der Humangenetischen Sprechstunde erfassen wir Ihre Fragestellung, Ihre eigene Krankengeschichte und die Familienanamnese mit den vielleicht bereits vorliegenden Befunden, erstellen einen Stammbaum. Wir erklären den aktuellen Wissensstand zur Erblichkeit bzw. den beteiligten genetischen Faktoren der erfragten Erkrankung und machen Sie mit den Begrifflichkeiten vertraut.
Wir besprechen, ob ein genetischer Test für Ihre Frage zur Verfügung steht, seine Aussagekraft bzw. auch Grenzen, die möglichen Befunde und ihre Bedeutung für Sie und Ihre Familie.
Sie erhalten einen abschließenden, zusammenfassende Bericht – den Beratungsbrief - und Ihre Originalbefunde.
Bitte bringen Sie Arztbriefe und Befunde zur Fragestellung mit – es hilft sehr, wenn Sie vorab die Krankengeschichte Ihrer Geschwister, Nichten bzw. Neffen und Eltern, ggfs. auch Großeltern zusammenstellen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin in unserem Sekretariat (täglich von 8-13 Uhr unter +49 621-822742).
Bei auffälligen Pränatalbefunden oder einer eiligen onkogenetischen Diagnostik sind nach Rücksprache kurzfristige Termine möglich.