Seit dem 01.02.2010 ist das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG)
in Kraft.
In Abschnitt 2 des § 8 wurde festgelegt, dass eine humangenetische Analyse zu medizinischen Zwecken nur vorgenommen werden darf, wenn die betroffene Person (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter) in die Untersuchung eingewilligt hat. Seit dem 01.02.2010 dürfen deshalb humangenetische Untersuchungen nur nach
schriftlicher Einwilligung des Patienten durchgeführt werden.
Wir möchten Sie daher bitten, bei jeder Anforderung einer zyto- oder molekularzgenetischen Untersuchung eine Einverständniserklärung des Patienten oder eines gesetzlichen Vertreters mit einzusenden. Dies kann direkt auf unserem neuen Untersuchungsauftrag oder alternativ über eine hinzugefügte Einverständniserklärung erfolgen.
Die Befunde unserer Analysen dürfen wir nur der verantwortlichen ärztlichen Person (Ärztin/Arzt, welche(r) die Untersuchung bei uns anfordert) zukommen lassen, sofern nicht schriftlich in die Mitteilung an weitere Ärzte eingewilligt wurde.
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden.
Alle benötigten Dokumente stehen Ihnen unter Downloads zur Verfügung.